Ich tue es nicht. Ehrlich. Ich probiere kein Obst wie zum Beispiel Weintrauben und entscheide dann, ob ich es kaufe. Aber ich komme auch nicht in die Versuchung, da ich quasi nie einkaufe. Bei den pflichtbewussten Ehefrauen und Müttern, die um das Wohl der Ihrigen besorgt sind, sieht das oft anders aus. Nicht selten sieht man, dass sich jemand eine Weintraube aus der Schale stibitzt und dann entweder das Gesicht verzieht oder eben die Schale in den Einkaufswagen legt.

Doch darf man das überhaupt? Ist es erlaubt, Obst zu probieren, bevor man etwas davon kauft?

Fakt ist, die Ware – und damit auch das Obst – gehört einem nicht, sondern „dem Supermarkt“. Erst nach der Bezahlung bekommt man die Herrschaft über sein neues Eigentum und darf damit machen, was man möchte, also auch essen.

Packungen öffnen für Kinder

Wenn man jetzt zum Beispiel Kinder beim Einkauf dabei hat, die nörgeln und etwas Süßes haben möchten, öffnen Eltern manchmal schon eine Packung Bonbons, um das Kind ruhigzustellen. Auch die Bonbons gehören ihnen noch nicht, aber die Eltern haben (zumindest in den allermeisten Fällen) die Absicht, die geöffnete Packung später an der Kasse zu bezahlen. Daher fehlt der „Wille zum Diebstahl“ und es hat strafrechtlich gesehen keine Konsequenzen und wird in der Regel geduldet. Aber trotzdem dürfte der Ladenbesitzer ein Hausverbot erteilen, wenn ihm so etwas missfällt.

Obst probieren

Kommen wir zurück zum Obst. Hier sieht das nämlich leider anders aus. Denn beim Probieren von Weintrauben hat der Kunde keineswegs den festen Willen, diese wirklich zu kaufen und dementsprechend später zu bezahlen, denn der Kauf wird ja abhängig von der Kostprobe bzw. vom Geschmack gemacht. Entspricht der Geschmack der Trauben nicht den Vorstellungen des Kunden, kauft er sie schließlich nicht, was durchaus oft vorkommt. Da hier also der Wille zum Kauf nicht wirklich erkennbar ist, stellt das Kosten von Obst definitiv einen Diebstahl dar und könnte im Ernstfall strafrechtlich verfolgt werden.

Deshalb: Wer aufs Probieren nicht verzichten kann, weil er nicht die „Katze im Sack“ kaufen möchte, muss unbedingt vorher fragen!

Quelle