Richter haben alle Hände voll zu tun. Neben traditionellen Delikten liest man heute schon fast jeden Tag über Patentsverletzungen, denen Richter sich annehmen müssen.

Ein amerikanisches Forscherteam hat die Urteile verschiedener Richter an verschiedenen Gerichtshöfen dahingehend untersucht, ob die Angeklagten gegen Bewährung freikamen oder nicht. Das Urteil wurde dann ins Verhältnis mit der Uhrzeit des Urteilsspruchs gestellt.

Das Ergebnis ist wahrhaft kurios: Während kurz nach dem Frühstück die Richter den Angeklagten gegenüber zu rund 65 % entgegen kamen, sank die Rate im Laufe des Vormittags immer weiter ab und lag kurz vor Mittag bei annähernd null. Dieses Muster wiederholte sich genauso nach dem Mittagessen und auch täglich.

Wer also kurz vor den Mahlzeiten verhandelt wird, hat eher schlechte Aussichten, dagegen darf man kurz nach den Mahlzeiten durchaus berechtigt auf Nachsicht hoffen.

Leider kann man sich wohl als Angeklagter die Uhrzeit nicht aussuchen …

Quelle: P.M. Fragen&Antworten 9/2011